Leistung: 31 kW
erfüllt nicht die Anforderungen der BimSchV Stufe 1 und 2
CE-Zertifizierung
Volumen der Saunakabine: 14-36 m³
Gewicht: 70 kg
Breite: 510 mm
Tiefe: 510 mm
Höhe: 810 mm
Steinmenge: 60 kg
Maximale Länge des Brennholzes: 39 cm
Durchmesser der Anschlussöffnung: 115 mm
Erforderliche Temperaturklasse des Rauchfanges: T600
Abstände zu brennbaren Materialien
Benötigter Abstand zu den Seitenwänden/Bänken: 500 mm
Benötigter Abstand zur Rückwand: 500 mm
Benötigter Abstand vor dem Ofen: 500 mm
Benötigter Mindestbstand zur Decke: 1250 mm
Abstände zu gemauerten Wänden
Benötigter Abstand zu gemauerten Wänden: 50 mm
Hinweis und Infos zur BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz):
Feuerstätten müssen angemeldet werden und sind vor Inbetriebnahme abnahmepflichtig. Zum Betrieb wird eine entsprechende Abnahmebescheinigung vom Schornsteinfeger ausgestellt. Hiernach unterliegen Feuerstätten einer Überwachungspflicht. Wir empfehlen Ihnen dringend vor Bestellung und Einbau alle Details zur Erstellung und Betrieb der Anlage, insbesondere bei regionalen Anforderungen, mit Ihrem Schornsteinfeger abzuklären. Dies Betrifft ebenfalls den Brandschutz, Zuluft- und Abgasführung. Seit dem 01.01.2015 müssen in Deutschland betriebene Feuerstätten, also auch holzbefeuerte Saunaöfen, den Anforderungen der "BImSchV Stufe 2" entsprechen.